Willkommen beim Bürgerverein der Unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V.

Wir freuen uns, Sie auf unseren neu gestalteten Internetseiten begrüßen zu dürfen.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über unsere Vereinsaktivitäten.

Für Wünsche und Anregungen danken wir Ihnen – Klicken Sie auf „Kontakt“. 

Sinn und Zweck des BÜRGERVEREINS:
Der Bürgerverein macht sich zur Aufgabe:

    • die Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen und die Wahrnehmung aller gemeinsamen und sozialen Belange in diesem Stadtteil
    • die Einflussnahme zu allen wichtigen Fragen bei der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat/Stadträten, sowie Ausschüssen bei der Stadt Ludwigsburg
    • Diskussionen und Aussprachen in kommunalpolitischen Angelegenheiten
    • Unterstützung und Mitarbeit bei Bürgerfragen, deren Formulierung und Weiterleitung an die betreffenden Behörden der Stadt, soweit diese von öffentlichem Interesse sind, auch persönliche Belange werden berücksichtigt
    • Kommunikation mit anderen Vereinigungen und Institutionen
    • unsere Vereinsarbeit ist weder parteiabhängig, noch konfessionell ausgerichtet. Wenn Sie wollen, können Sie auch unsere Satzung komplett lesen.

Werden Sie Mitglied

Der Erhalt historischer Gebäude ist von großer Bedeutung für die Geschichte und das kulturelle Erbe unserer Stadt. Als Mitglied im Bürgerverein der unteren Stadt können Sie dazu beitragen, die Geschichte unserer Stadt zu bewahren. Als Mitglied erhalten Sie Einblicke in die Arbeit des Vereins und können an unseren Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen. Schließen Sie sich uns an und werden Sie Teil unserer gemeinsamen Mission, ein Stück Geschichte für die Zukunft zu bewahren!

Satzung

21.03.2013

Satzung des Bürgervereins der Unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V.

                                                                                     

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: Bürgerverein der Unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V.   
Sein Sitz ist in Ludwigsburg. Er ist im Vereinsregister der Stadt Ludwigsburg eingetragen.

§ 2 Zweck und Aufgaben

Der Bürgerverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Zweck des Vereins ist

    • die Förderung der Altenhilfe
    • die Förderung der Kunst und Kultur
    • die Förderung der Heimatpflege

Diese Zwecke werden u.a. folgendermaßen verwirklicht:

    • Stellungnahme zu wichtigen Fragen der Gemeindeverwaltung und Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil als Heimat in seiner natürlichen und geschichtlichen Eigenart zu erhalten und bei seiner Neugestaltung mitzuwirken.
    • Pflege und Unterhaltung des Heilbronner Torhauses in Ludwigsburg
    • Ausstellungen im Torhaus zur Handwerkskultur in der Unteren Stadt
    • Themenausstellungen und Vorträge zur Ludwigsburger Stadtgeschichte.

Der Verein unterstützt und ist Mitglied im

    • Förderverein „Sicheres Ludwigsburg“ (Förderverein zur Kriminalprävention)
    • Förderverein „Hans-Klenk-Haus“ (Pflegezentrum) 

§ 3 Entstehung der Mitgliedschaft

Mitglied kann jedermann werden, der sich bereit erklärt, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Ausschuss. Wird dieser Antrag abgelehnt, so kann innerhalb eines Monates zu der nächsten Hauptversammlung Berufung eingelegt werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird beendigt: a) durch freiwilligen Austritt

  1. b) durch Tod
  2. c) durch Ausschließung

Stirbt ein verheiratetes Mitglied, kann dessen Ehegatte auf Antrag in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten. Der freiwillige Austritt kann nur halbjährlich zum 30.06. und 31.12. mit einmonatlicher Kündigung durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum Ende der Mitgliedschaft bezahlt werden. Der Vorstand kann Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen oder ihren Beitragsverpflichtungen nicht nachkommen, vom Verein ausschließen.

Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist das betreffende Mitglied von der beabsichtigten Maßnahme zu unterrichten und ihm Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor dem Ausschuss schriftlich oder persönlich zu äußern.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane, die innerhalb der durch diese Satzung gezogenen Grenzen ergangen sind, werden für alle Mitglieder verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Deckung der Unkosten des Vereins festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Mitglieder sind stimmberechtigt bei allgemeinen Abstimmungen im Rahmen dieser Satzung, insbesondere bei der Wahl der Vereinsorgane, sowie wählbar in diese Organe.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist jährlich zur Zahlung fällig. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 7 Verwendung der Mittel

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Etwaige Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen des Vereins erhalten. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nichts aus dem Vermögen des Vereins. Der Verein darf niemand durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

§ 8 Wohlfahrtseinrichtungen

a) Zur Konfirmation oder Kommunion der Kinder von Mitgliedern wird ein einmaliger Betrag, der vom Ausschuss festgesetzt wird, ausbezahlt.
b) Bei Kinderfesten bekommt jedes Kind eines Mitgliedes je nach finanzieller Lage des Vereins ein Geschenk.
c) Der Verein führt jährlich auf seine Kosten eine Altenfeier für seine Mitglieder durch.
d) Zuwendungen nach Ziffer a-c werden nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Mitgliedsbeiträge nicht länger als 6 Monate im Rückstand sind. Über Härtefälle entscheidet der Ausschuss.

 

§ 9 Ehrungen

a) Jedes Mitglied erhält

Nach 25-jähriger Vereinszugehörigkeit die silberne Ehrennadel.
Nach 40-jähriger Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel.

b) Wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat, kann vom Ausschuss zum Ehrenmitglied ernannt werden. Eine Beitragspflicht für Ehrenmitglieder besteht nicht

 

§ 10 Organe des Vereins

a) Vorstand: er besteht aus

1. 1.Vorsitzender
2. 2.Vorsitzender
3. Schriftführer
4. Kassier

b)  Ausschuss: er besteht außer dem Vorstand aus 10 gewählten Mitgliedern des Vereins
c) Mitgliederversammlung

 

§ 11 Der Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Vereinsgeschäfte und die Durchführung der Aufgaben, welche die Mitgliederversammlung und der Ausschuss ihm übertragen.
Der 1. oder der 2.Vorsitzende vertreten den Verein zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Im einzelnen haben

a) der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende den Verein und die Mitgliederversammlungen, Ausschuss- und Vorstandssitzungen zu leiten.
b) der Schriftführer die Protokolle in den Sitzungen zu führen, die vom Vorsitzenden mit zu unterschreiben sind.
c) Der Kassier die Beiträge einzuziehen und die Kassengeschäfte zu führen. Er hat der Mitgliederversammlung jährlich eine Abrechnung vorzulegen. Die Jahresabrechnung ist von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfern zu prüfen.

Der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zu Neuwahlen im Amt.

Die Kassenprüfer dürfen weder Vorstands- noch Ausschussmitglieder sein. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Handzeichen.
Auf Verlangen eines Mitgliedes muss geheime Abstimmung stattfinden. In diesem Fall bestimmt die Mitgliederversammlung einen aus drei Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss.

§ 12 Der Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und den gewählten weiteren Vertretern aus der Reihe der Vereinsmitglieder. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren durch die Mitgliederversammlung entsprechend der Wahl des Vorstandes §11.

Für die Ausschussmitglieder, welche vor Ablauf ihrer Wahlperiode ausscheiden, kann der Ausschuss Ersatzmitglieder mit Amtsdauer bis zur nächsten Neuwahl berufen.

Das gleiche gilt für Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des 1. und des 2.Vorsitzenden.

Der Ausschuss berät über alle den Verein berührende Fragen und entscheidet über diese, sofern die Entscheidung nicht dem Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung vorbehalten ist.

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel durch offene Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. Auf Verlangen von einem Mitglied muss geheime Abstimmung stattfinden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Ausschuss-Sitzungen sind vom 1.oder 2.Vorsitzenden mindestens 2-mal im Jahr und bei Bedarf einzuberufen. Sie ist auch dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder die Hälfte der Ausschussmitglieder die Einberufung unter Angabe der Gründe vom 1. oder vom 2.Vorsitzenden schriftlich verlangt.

                                                                

§ 13 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie ordnet durch Beschlussfassung alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht zum Zustandsbereich der anderen Organe gehören.

Zu ihrer Obliegenheit gehört ins besonders:

 a) Wahl des Vorstandes und des Ausschusses
b) Wahl des Kassenprüfers
c) Festsetzung des Vereinsbetrages
d)Beschlussfassung über Satzungsänderungen
e) Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes
f) Entlastung der Vorstandsmitglieder
g) Beschlussfassung über Auflösung des Vereins.

 

Im ersten Vierteljahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerdem hat der 1. oder 2.Vorsitzende bei Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses oder auf Beschluss des  Ausschusses eine Mitgliederversammlung einzuberufen, oder wenn mindestens ¼ der Vereinsmitglieder einen derartigen Antrag mit Angabe der Gründe an den Vorstand stellt. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder, im Falle der Stimmengleichheit durch Entscheidung des 1.Vorsitzenden.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.

Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorsitzenden, mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Versammlung durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung.

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich beim 1.Vorsitzenden eingereicht werden.

 

§ 14 Auflösung des Vereins

 Die Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung des Vereins“ mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Stadt Ludwigsburg mit der Auflage, dasselbe ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke in der Unteren Stadt zu verwenden.

 

Ludwigsburg, 21.03.2013

   

 

Spenden

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, den Bürgerverein der Unteren Stadt zu unterstützen, der im Heilbronner Torhaus Ausstellungen und Veranstaltungen veranstaltet und sich für das Miteinander und Füreinander in der Unteren Stadt einsetzt. Durch die Teilnahme an historischen Gruppen und die Pflege der historischen und lebendigen Stadtgeschichte trägt der Bürgerverein dazu bei, das soziale und stadtpolitische Engagement in der Gemeinde zu fördern.

Wenn Sie den Bürgerverein unterstützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie spenden können. Sie können zum Beispiel eine Geldspende leisten, indem Sie dem Bürgerverein einen Betrag auf das untenstehende Konto überweisen. Sie können auch Sachleistungen spenden, indem Sie dem Bürgerverein Objekte zur Verfügung stellen, die wir für unsere Ausstellungen oder Veranstaltungen gebrauchen können, oder indem Sie ihre Zeit spenden, indem Sie sich bei der Organisation von Veranstaltungen oder der Pflege der historischen Stadtgeschichte engagieren.

Spendenkonto:
Bürgerverein der Unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V.
IBAN: DE61 6045 0050 0000 0564 70
BIC: SOLADES1LBG
Stichwort: Spende

Vorstand & Ausschuss

Bürgerverein der Unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V. 

Vorstand:
1. Vorsitzender: 
Wolfgang Müller
2. Vorsitzende: Elke Bieringer
Schriftführerin: Sabine Deutscher
Kassiererin: Anja-Carina Müller

 

 

Ausschuss:
Heidi Hofmann
Gunni Kopp
Ralf Müller
Hans-Peter Peifer
Gerhard Schneider

Kassenprüfer:
Heinz Oltmanns
Ewald Vogel

Ehrenvorstände:
Günther Vogt (1932 – 2020)

Ehrenmitglieder:
Dr. Albert Sting (1924 – 2020)
Edmund Banhart
Erika Vogt
Walter Schneider
Gerhard Schneider
Gerhard Bauer

 

Geschichte des Bürgerverein der Unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V.

 

Am 27. Januar 1893 erschien in der Ludwigsburger Zeitung ein Anruf an die Talbewohner mit folgendem Wortlaut: Sämtliche Thalbewohner werden auf Samstag 28. Januar abends 8:00 Uhr zu einer Besprechung behufs Gründung eines Thalvereins in den Grünen Baum, mittleres Zimmer, freundlichst eingeladen.

Am 28. Januar 1893 trafen sich eine große Zahl von Talbewohnern in der Gaststätte Grüner Baum, welche mit der Gründung eines Vereins einverstanden waren. Es ließen sich 25 Anwesende als Mitglieder eintragen. Eine Kommission aus den Herren Ortlieb, Raigel, Rupp, Buhl und Neff arbeiteten die Statuten aus, die bei einer Versammlung im Grünen Baum angenommen wurden.

Die Gaststätte Grüner Baum war in der Bietigheimer Straße 17 und bestand dort bis Anfang der 50iger Jahre. Das Gebäude wurde umgebaut und renoviert, es entstanden Wohnungen.

 Vorgeschichte zum Bürgerverein der unteren Stadt:
Im Dezember 1856 wurde der Thalheimer Verein gegründet, dessen Vorsitz Hermann Kammerer, der Sohn des Streichholzerfinder Jakob Friedrich Kammerer war.
Am 21. Januar 1857 steht im Tagblatt:
Unter dem Namen „Thalheimer Verein“ hat sich ein aus mehr als 100 Personen, zunächst Bewohner des Thales, bestehender Verein gebildet, welcher nicht allein den Zweck geselliger Unterhaltung, sondern auch die gegenseitige Unterstützung verfolgt.
Am 27. Januar 1893 steht in der Ludwigsburger Zeitung dann der zu Beginn erwähnte Aufruf zur Gründung des Thalvereins. Sicher veranlassten die gleichen Interessen und Sorgen die Thalbewohner wie 1859 einen Thalverein zu gründen.
Die Statuten: Der Verein führt den Namen „Verein der Unteren Stadt Ludwigsburg“ und hat den Zweck seinen Mitgliedern gesellige Unterhaltung zu bieten, sowie die Interessen derselben in jeder Hinsicht zu fördern. Dies gilt bis heute.

Monatliche Treffen sollten stattfinden. Es gab viele Wirtschaften in der Unteren Stadt, die überwiegend Mitglieder waren, und man hat festgelegt, dass man die Wirtschaften in der Reihenfolge nach dem Alphabet besucht.
Die erste Festlichkeit, die der Verein feierte, war der Geburtstag König Wilhelms am 22.02.1893. Am Vorabend traf man sich im Gasthof Löwen, um Mitternacht schickte man ein Telegramm mit Gebutstagswünschen an den König. Zur Unterhaltung sang der Sängerbund und eine Musikkapelle spielte. Dies wurde beigehalten bis zum Kriegsbeginn 1914.
Im Osterholz wurde ein Frühlingsfest abgehalten:
Preise:
– 4/10 Glas Bier kostet 10 Pfennig
– Rote Wurst 10 Pfennig
– Schinkenwurst 20 Pfennig 
– Brot 5 Pfennig
– Emmentaler Käse 20 Pfennig 
Es gab keine Teller und kein Besteck.

Bedürftige Konfirmanden- und Kommunion-Kinder, ohne Ansehen der Person wurden mit Kleidungsstücken bedacht. Die Gabe war nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Starb ein Mitglied, wurde an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld ausbezahlt.

Einnahmequellen waren außer Spenden und Mitgliedsbeiträgen das Sammeln von Stanniol, Blei, Zinn, Flaschenkorken und Zigarettenspitzen.
Kinderfeste waren Tradition, jedoch gab es in der Unteren Stadt immer weniger Kinder, so das in den 70iger Jahren Kinderfest und Ausflug zusammengelegt wurde.
In der Unteren Stadt gab es keinen Kindergarten. Es war ein großes Anliegen des Vereins, einen zu bekommen. Eine Bürgerinitiative des Vereins sowie eine großzugige Spende der Erben von Gustav Frank ermöglichten den Bau eine Kleinkinderschule. Im Jahre 1900 wurde die Gustav Frank Kinderschule eingeweiht.

Die Anliegen um 1899/1900 an die Stadtverwaltung, wie z.B. Belästigung durch das Gaswerk, Ziegenbockhaltung in der Talstraße, Leeren der Aborte, schlechte Beleuchtung, Vergabe städtischer Arbeiten an auswärtige Firmen, wurde dem Bürgermeisteramt doch zu viel und man antwortete damals dem Verein, man solle die Belange der Gemeinde der Gemeindeverwaltung überlassen.
Das Vereinsleben wurde in den Kriegsjahren nicht vernachlässigt – die Unterstützung Bedürftiger war jedoch eine große Herausforderung.

1945 wurde der Verein von der amerikanischen Besatzungsmacht verboten und im Dezember 1948 wieder zugelassen. Ein reges Vereinsleben begann. Man hatte Geld, konnte aber nichts kaufen.
1948 erhielt der Verein für die älteren Mitglieder von der Stadt 36l Wein mit der Auflage: das leere Fass muss bis Mittwoch abgegeben sein, deshalb schnell verteilen, weil wir sonst vielleicht keinen Wein mehr erhalten, wenn wir das Fass nicht zurückgeben.
1953: Bei der Altenfeier, die künftig immer am 2. Advent stattfand, bekamen die über 65jährigen Mitglieder Kaffee und Kuchen, ein Nachtessen und einen Blumenstock. Ab dem Jahr 2000 wurde aus der Altenfeier eine Weihnachtsfeier für alle Mitglieder mit Kaffee und Kuchen.
1974: Ringstraße Untere Stadt: Es kamen Pläne auf, dass ca.135 Häuser abgerissen werden sollten und ca. 80 Dienstleistungs-, Handwerks- und Gewerbebetriebe verdrängt werden sollten. Eine Bürgerinitiative „Nördliche Innenstadt“ wird gegründet, um alle Bewohner mit einer Stimme sprechen zu lassen. Viele Veranstaltungen der Bürgerinitiative, des Bürgervereins, sowie der Stadtverwaltung fanden statt. Funk und Fernsehen berichteten. Der Einsatz hat sich gelohnt. Am 16.Dezember stand in der Ludwigsburger Kreiszeitung: Ringstraße durch die Untere Stadt ist endgültig vom Tisch.
1975 – 2009: Der Bürgerverein nimmt mit einen eigenen Stand am Marktplatzfest teil. Die Einnahmen ermöglichten dem Verein seinen sozialen Aufgaben weiter nachzukommen.
1983: zum 90jährigen Jubiläum wurde eine Ausstellung über die Untere Stadt im Kulturzentrum eröffnet.
1986 – 1988: Mit dem Bürgerverein Lebenswerte Innenstadt wurde drei Ausstellungen in der Kreissparkasse und Kulturzentrum gezeigt: „In Ludwigsburg leben-gestern, heute, morgen auch“ „Das grüne Herz der Stadt“ und „Häuser in unserer Stadt“.
1989: In der Heilbronner Straße erwarb die Türkisch-Islamische Union ein Gelände zur Errichtung eines Türkisch-Islamischen Zentrums. Es gab Aufregung in der Unteren Stadt. In einer Bürgerversammlung legte man fest, dass Vertreter der beiden Bürgervereine, der Bürgerinitiative und der Türkisch-Islamischen Unionsich sich regelmäßig treffen und um die gemeinsamen Fragen und Probleme besprechen. Im März 1990 wurde der Öffentlich-Rechtliche Vertrag unterzeichnet, der alle Fragen regelte. Bis heute sind die Parkplatzprobleme nicht nur bei Veranstaltungen behoben.
1993 brachte der Bürgerverein zum 1oojährigen Jubiläum „Das Buch der Unteren Stadt“ heraus, in dem 10 Autoren über die Geschichte der Unteren Stadt und des Bürgervereins berichten.
2000 wurde ein Stammtisch, das „Schwätzbänkle“ eingerichtet, der am jeden 1. Dienstag des Monats stattfindet.
2001 Der Bürgerverein nahm erstmals am Pferdemarktumzug mit einem Schauwagen mit Thema „Handwerker in der Unteren Stadt“ teil.
2004 Der Bürgerverein der unteren Stadt Ludwigsburg 1893 e.V. übernahm das Heilbronner Torhaus. Es wurde festgelegt, Ausstellungen und Führungen durchzuführen. Die Räumlichkeiten für Sitzungen, Kleine Feste, Stammtisch und Musikabende zu nutzen.
Ausstellungen zur militärgeschichtlichen Geschichte und Ausstellungen bezogen auf die Untere Stadt, sowie alte Spielsachen aus der Vergangenheit wechselten sich ab.
Musikabende mit der Band LIVE. Auf Grund der großen Fan-Gemeinde wurde die „Abendunterhaltung im Torhaus“ im Jahre 2020 eingestellt.Dann kam die Pandemie. Torhaus-Leben wurde zurückgefahren.

Anfahrt

Hausadresse Torhaus

Heilbronner Torhaus
Schlossstraße 52
71634 Ludwigsburg

Bahnhof
Ludwigsburg (1,6 km)
Favoritepark (1,8 km)

Bushaltestelle
Ludw. Schloss Favorite (210 m)
Linien 421 / 427 / 430

Parkdeck Walckerpark (350m)
Bietigheimer Str. 17, 71634 Ludwigsburg

Parkhaus im Marstall (500m)
Bietigheimer Str., 71634 Ludwigsburg